Schwierigkeiten mit dem Schlüsseldienst – was man dazu wissen sollte
Wenn der Hausschlüssel abhandengekommen ist, hilft in vielen Fällen nur noch der Schlüsseldienst. Das kann aber kostspielig werden. In der Schlüsseldienst-Branche gibt es viele Schwarze Scharfe. Deswegen möchten wir ihnen erklären, auf was Sie bei Schlüsseldiensten achten müssen. In dieser Branche gibt es immer wieder Abzocker. Wie die Gauner genau vorgehen und auf was Sie bei Schlüsseldiensten achten müssen, erklären wir hier.
„Das Öffnen einer Tür kann nicht nur 9 oder 19 Euro kosten“, sagt Annalena Marx, Referentin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Mit vorher nicht erwähnten Zusatzbeträgen kämen am Ende weitaus höhere Beträge heraus. Trotz Notlage ist es für Betroffene ratsam, die Preise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und auf Feiertag- und Nachtzuschläge zu achten.
Am sinnvollsten wird ein Gesamtpreis im Beisein von Zeugen schon vor der Auftragsvergabe am Telefon ausgehandelt. Der Betroffene muss dazu dem Schlüsseldienst allerdings die Situation vor Ort genau schildern, damit der den Preis so gut wie möglich kalkulieren kann.
Die Verbraucherschützer erklären: Wenn man vor Ort auf den Schlüsseldienst trifft, sollte man am besten erst mal nicht ein ungeprüft vorgefertigtes Auftragsformular unterschreiben. Man muss genau lesen und nicht gewünschte oder vereinbarte Passagen wegstreichen.
Es ist zum Beispiel empfehlenswert festzulegen, dass nur die versperrte Haustüre geöffnet wird und der Handwerksmann keinen Zylinder austauschen soll. Das ist nämlich nach Ansicht der Experten in vielen Fällen nicht notwendig. Wenn der Handwerker Druck ausüben sollte, sollten Sie am besten sofort die Polizei kontaktieren. Denn Nötigung ist gesetzlich strafbar.
Eine Rechnung sollte nur dann komplett bezahlt werden, wenn die Arbeiten richtig ausgeführt wurden und jeder Arbeitsschritt einzeln aufgeführt und vereinbart worden ist. Betroffene, die eine auffällige hohe Rechnung bekommen, sollten maximal eine Anzahlung unter Vorbehalt tätigen oder besser die Zahlung verweigern und die Rechnung prüfen lassen.
Laut Bundesfinanzministerium (Bundestags-Drucksache 18/11220) haben Steuerzahler die Möglichkeit, die Kosten für einen Schlüsseldienst in Ihrer Einkommensteuererklärung abzusetzen.
„Damit stellt das Ministerium klar, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen auch für das Öffnen einer Haustür gewährt wird“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Damit die Steuerermäßigung vom Finanzamt bewilligt wird, muss der Steuerzahler vom Schlüsseldienst für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten. Achtung: Der Rechnungsbetrag muss auf das Girokonto des Schlüsseldienstes überwiesen werden.
Steuerlich berechnet werden aber nur die Anfahrts- und Arbeitskosten. Die Kosten, beispielsweise für einen ausgetauschten Zylinder, können Steuerzahler nicht absetzen.
Gebühren für die Buchung oder Bearbeitung, wenn der Verbraucher die Rechnung nicht sofort in bar bezahlt, sind laut einem Gerichtsurteil unzulässig (Landgericht Bremen, Az.: 1 O 725/96). Wer nicht genügend Bargeld bei sich hat, kann auf eine Zahlung per Rechnung zurückgreifen. „Fahren Sie nicht mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten“, erklären die Verbraucherschützer.
Dasselbe gilt für Zuschläge binnen der üblichen Arbeitszeiten oder Forderungen wie Sofort- oder Bereitstellungszuschläge und Kosten für Spezialwerkzeug (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 31 C 63/98-44).
Jürgen Spermann vom Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland (BSD) weist darauf hin, dass Schlüsseldienste das Öffnen der Wohnung verweigern können. Falls der Ausgeschlossene nicht beweisen kann, dass er wirklich in der Wohnung wohnt, sind die bestellten Türöffner nicht gezwungen den Auftrag anzunehmen.
Doch was kann ein Ausgeschlossener tun, wenn er nachts im Schlafanzug ohne Ausweis-Dokument vor verschlossener Haustüre steht? „Am besten klingeln sie beim Nachbarn. Im Idealfall kann der die Identität des Ausgeschlossenen bestätigen“, rät Harald Rotter, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Zudem können Betroffene dem Schlüsseldienst anbieten, nach dem Öffnen der Haustüre die entsprechenden Ausweis-Dokumente vorzuzeigen. Lässt der Schlüsseldienst sich nicht darauf ein, hilft ein Anruf bei der örtlichen Polizei. „Die kann den Sachverhalt klären – zum Beispiel mit einem Blick ins Melderegister“, sagt Rotter.
Wer einen Notdienst in Anspruch nimmt, sollte schon am Telefon nicht nur nach dem genauen Preis fragen, sondern auch darauf beharren, einen ortsansässigen Schlüsseldienst zu erhalten. Wichtig zu wissen: Wer einen Dienstleister unter der eigenen örtlichen Vorwahl kontaktiert, muss auch nur die Kosten für An- und Abfahrt binnen der Ortsgrenzen zahlen, erläutern die Verbraucherzentralen.
Ebenso sollte man auch bei der Internetsuche auf lokale Anbieter achten: Sie finden sich meistens eher im unteren Bereich der Trefferliste. Denn einige Unternehmen erwarben sich einen Anzeigenplatz und erscheinen deshalb bei der Suche weit oben. Nach unten zu scrollen, kann sich durchaus lohnen.
Vorteilhaft ist es, Freunden oder Verwandten in der Umgebung einen Zweitschlüssel zu geben. So kann man sich normalerweise den Schlüsseldienst sparen.