Die Polizei meldete in Deutschland für 2017 einen Rückgang der Wohnungseinbrüche um etwa 23 Prozent. Zudem kommt noch, dass die Aufklärungsquote für Einbrüche gestiegen ist. Trotzdem ist es gut zu wissen, wie Sie sich bei einer Einbruch-Situation – und danach – am besten verhalten und wie Sie Einbrecher abwehren können.
Sie wachen nachts auf oder kommen von der Arbeit nach Hause – und bemerken, dass jemand in Ihr Haus eingebrochen ist (beispielsweise könnte ein Fenster aufgebrochen sein oder sogar eventuell die Tür zum Haus). Es ist nachvollziehbar, wenn Sie nach so einer Situation nun Angst haben. Sie sollten trotzdem versuchen, Ruhe zu bewahren. Befolgen Sie die folgenden Tipps, falls Sie einen Einbrecher bemerken:
– Auf sich aufmerksam machen: Bemerkt ein Einbrecher, dass er erwischt werden kann, bricht er oftmals den Diebstahl ab und versucht zu fliehen.
– Kontakt mit dem Einbrecher vermeiden: Geben Sie dem Einbrecher die Möglichkeit zu flüchten. So können Sie vermeiden, dass es eventuell zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommt – oder zu einer unüberlegten Handlung durch den Einbrecher.
– Merkmale des Täters aufschreiben: Wenn Sie den Täter sehen, dann versuchen Sie sich wenn es möglich ist, viele Details zu seinem Erscheinungsbild zu merken. Das hilft später der Polizei, den Einbrecher ausfindig zu machen. Auch ist es hilfreich, das Nummernschild des Fluchtautos zu notieren.
– Hilfe rufen! Ein Einbruch ist ein schwerer Delikt. Bei einem Einbruchdiebstahl nach § 243 STGB können verurteilte Täter eventuell je nach Bedingungen eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bekommen. Der Straftatbestand wird nicht als „Einbruch“ eingestuft, sondern höchstwahrscheinlich als „Wohnungseinbruchdiebstahl“.
Solche Maßnahmen müssen Sie auch ergreifen, wenn kein Diebstahl vorliegt, wohl aber einer oder mehrere Einbruchsversuche. So eine Situation erkennen Sie oft an einer offensichtlich durch fremde Hände beschädigte Tür oder einem Fenster – die Beweise auf ein Eindringen in das Haus oder einen Diebstahl fehlen aber gänzlich. Hier könnte die Gefahr bestehen, dass der Täter versucht ein weiteres mal einzubrechen. Auch ein Einbruchsversuch ist nach STGB strafbar.
Nicht erwischt! Der Einbrecher ist schon weg und Ihre Haus ist verwüstet. Auch in dieser Situation sollten Sie versuchen Ruhe zu bewahren. Es ist ratsam, alles so zu lassen wie es ist, und unverzüglich die Polizei zu rufen. Sie sollten Fotos vom Tatort machen und fassen Sie eine sogenannte Stehlgutliste zusammen– also eine Auflistung der Sachen, die entwendet wurden.
Falls Sie bemerken sollten, dass bei dem Einbruch Ihr Personalausweis gestohlen wurde, sollten Sie sich dringend darüber informieren, wie Sie eine Online Ausweisfunktion deaktivieren können, sodass der Einbrecher nicht in Ihrem Namen Einkäufe oder Ähnliches tätigen kann.
Der optimalste Fall wäre natürlich, wenn die Täter überhaupt gar nicht erst in Ihr Haus hineinkommt. Die richtigen Einbruchschutz-Vorkehrungen können Ihnen in solchen Situationen helfen. Vergewissern Sie sich bevor Sie gehen, dass alle Fenster und Türen von Ihrem Haus abgeschlossen sind – falls Sie sie nur zuziehen, können die Einbrecher sie ganz einfach aufbrechen, um ein Verbrechen zu begehen. Ein weiter Tipp ist es, dass Sie in Ihrer Abwesenheit trotzdem den Eindruck erwecken, dass jemand zu Hause sei, indem Sie beispielsweise per Zeitschaltung das Licht an- und ausschalten.
Auch ist es zu empfehlen, eine fachgerechte Sicherungstechnik für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu installieren, um sich vor einem Einbruch und Diebstahl zu schützen. Dazu könnten Sie zum Beispiel ein Sicherheitsschloss an Ihrer Tür installieren lassen, welches zusätzlich mit einem besonders sicheren Schließzylinder ausgestattet ist.
Wenn Ihr Fahrzeug aufgebrochen und etwas daraus entwendet wurde, sollten Sie – wie beim Hauseinbruch – unverzüglich die Polizei anrufen und den Tatort unverändert lassen.
Die Stehlgutliste soll eine Übersicht geben, was bei einem Einbruch entwendet wurde. Im Optimal-Fall hatten Sie vor dem Einbruch schon ein Wertgegenstandsliste erstellt, an der Sie sich dann, nach einem Diebstahl orientieren können.